Kooperationspraxis

Allgemeine ärztliche Versorgung gemäß – § 119 b SGB V (Kooperationspraxis)

Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Pflegerechtsreform 2008 – im Pflege- Weiterentwicklungsgesetz – eine besondere ärztliche Versorgungsform neu geschaffen. Dadurch ist es uns möglich, mit unserer Kooperationspartner, Herr Norbert Stöcker, hausärztlicher Internist und Diabetologe, eine besondere ärztliche Versorgung für unsere Kunden zu organisieren.

Darüber hinaus arbeiten wir vertrauensvoll mit allen umliegenden Hausärzten, Facharztpraxen und Kliniken zusammen. Besonders durch die Zusammenarbeit mit unserer Kooperationspraxis organisieren wir zeitnah für unser Klientel – in unserem integrativen Versorgungszentrum Eben-Eser – optimale medizinische Leistungen.

Dadurch bieten wir nachweisbar einen aktiven Beitrag zur Krankenhausverhinderungs-

pflege. Für die Betroffenen erreichen wir damit oftmals, dass die notwendigen Behandlungen innerhalb der vertrauten Umgebung durchgeführt werden können.

Daraus ergibt sich für alle Beteiligten – unsere Patienten und Kunden, Kostenträger und Leistungsanbieter – durch unsere Organsationsform eine klassische Win-Win-Situation.

Bei allen Angeboten wählen sich selbstverständlich unsere Bewohner/innen und Kunden ihren Arzt/Ärztin selber aus.

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